- wiederverkaufen
- wie|der||ver|kau|fen 〈V. tr.; hat〉 eine gekaufte Ware \wiederverkaufen verkaufen, weiterverkaufen
Universal-Lexikon. 2012.
Universal-Lexikon. 2012.
wiederverkaufen — wie|der|ver|kau|fen (weiterverkaufen); aber wieder (erneut) verkaufen … Die deutsche Rechtschreibung
Gerichtshandelsbuch — Ein Gerichtshandelsbuch (örtlich oder regional auch Amtsbuch, Erbbuch, Handelsbuch, Kaufbuch, Landbuch, in Tirol Verfachbuch [1] oder Vererbungsbuch genannt; es gibt dafür im deutschen Sprachraum sicher noch zahlreiche weitere Bezeichnungen)… … Deutsch Wikipedia
Skalpieren — Unter Skalpieren versteht man das Entfernen des Skalps (Kopfschwarte), üblicherweise zusammen mit dem Kopfhaar, als Kriegstrophäe. Es wird normalerweise mit den Grenzkonflikten in Nordamerika assoziiert, bei denen es von den Indianern und den… … Deutsch Wikipedia
Skalpprämie — Unter Skalpieren versteht man das Entfernen des Skalps (Kopfschwarte), üblicherweise zusammen mit dem Kopfhaar, als Kriegstrophäe. Es wird normalerweise mit den Grenzkonflikten in Nordamerika assoziiert, bei denen es von den Indianern und den… … Deutsch Wikipedia
Vorkaufsrecht — (Jus protimiseos), das einer Person in Ansehung einer Sache eingeräumte Vorrecht auf Erwerbung derselben. Das V. wird zumeist durch Vertrag begründet und unterscheidet sich vom sogen. Näherrecht (s. d.) dadurch, daß letzteres gegen den neuen… … Meyers Großes Konversations-Lexikon